Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Selters (Taunus) steht das direktdemokratische Instrument eines Bürgerentscheids im Prinzip nicht zur Verfügung. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern zudem diese Mehrheit ein Quorum von – im Falle der Gemeinde Selters – mind. 25 % erreicht hat (vgl. § 8b Abs. 6 HGO).

In unserer Gemeinde Selters (Taunus) wurden bei der Kommunalwahl am 06.03.2016 -6.614- Wahlberechtigte in allen 4 Ortsteilen (Niederselters, Eisenbach, Münster und Haintchen) registriert.

In unserer Gemeinde wohnen jedoch ungefähr 900 Personen, die der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören. Diese Personen, allesamt Erwachsene und Wahlberechtigte, beteiligten sich seit ihrer Ansiedlung in unserer Gemeinde in den 1980er Jahren an keiner öffentlichen Wahl (Kommunal-, Landrats-, Bürgermeister-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Es ist davon auszugehen, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird. Hierbei möchten wir auf ein Urteil des OVG NRW vom 03.09.2002 (Az. 15 A 1676/00) hinweisen, das sich ebenfalls mit der genannten Religionsgemeinschaft im Kontext von öffentlichen Wahlen beschäftigt. Demgemäß bemühen sich die Mitglieder der Zeugen Jehovas entsprechend den in der Bibel niedergelegten Grundsätzen zu leben und zu handeln. Hierzu gehöre, “kein Teil der Welt zu sein” und sich politisch neutral zu verhalten. Dies kommt insbesondere dahingehend zum Ausdruck, dass sich die Zeugen Jehovas an öffentlichen Wahlen, die ja gerade der politischen Willensbildung dienen, nicht beteiligen.

Die Petition wurde vom Hessischen Ministerium des Inneren abschlägig beschieden.

Petition Bürgerentscheide in Selters (pdf)

Antwort des Ministeriums (pdf)